I. Haftung von Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Teilnahme an allen Selbsterfahrungen, Supervisionen, Aufstellungen, Übungen bei Gruppenerfahrungen, Trainingssequenzen und erfolgt in der persönlichen Verantwortung der Teilnehmenden. Dies gilt insbesondere für mögliche emotionale oder psychische Reaktionen im Zuge von Selbstreflexions-, Kommunikations- oder Gruppenprozessen. Das Einzelangebote sowie Veranstaltungen stellen keine Therapie dar und ersetzen auch keine solche. Kund:innen sind selbst verantwortlich, ihre psychische und körperliche Belastbarkeit einzuschätzen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen. Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
II. Alina Volf ist berechtigt, Veranstaltungen dann abzusagen oder zu verschieben, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt (z. B. Krankheit von Trainer:innen, gesetzliche Vorgaben, sicherheitsrelevante Umstände oder wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird). In diesen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten. Eine Umstellung auf Online- oder Hybridformate ist zulässig, sofern dadurch der Leistungsumfang inhaltlich und didaktisch gleichwertig bleibt. Nur wenn eine Veranstaltung vollständig abgesagt wird und kein Ersatztermin angeboten werden kann, wird der Teilnahmebeitrag vollständig rückerstattet. Schäden, die Teilnehmenden durch eigenes Verhalten entstehen, fallen in deren eigene Verantwortung. Eine Haftung von Alina Volf besteht lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
III. Ausschluss und vorzeitige Beendigung der Teilnahme
Die Sicherheit und der geordnete Ablauf von Lehrprozesse bei Fort- und Weiterbildungen sowie Aufstellungen und Einzelerfahrungen wie Supervision und Einzelberatung. (1) Ausschluss aus wichtigem Grund: Alina Volf kann Teilnehmende nur dann von einer Veranstaltung ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn durch das Verhalten einer Person: die Sicherheit anderer Personen erheblich gefährdet wird oder der Ablauf der Gruppe nachhaltig gestört wird. Ein Ausschluss ohne wichtigen Grund ist ausgeschlossen (2) Abrechnung bei Ausschluss durch Alina Volf: erfolgt ein Ausschluss aus wichtigem Grund, erfolgt die Verrechnung pro rata temporis: Es sind nur jene Teile des Entgelts zu bezahlen, die bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses bereits erbracht wurden. Darüber hinaus besteht keine Zahlungspflicht. (3) Beendigung durch Teilnehmende. Beenden Teilnehmende die Teilnahme vorzeitig aus Gründen, die in ihrer eigenen Sphäre liegen (z. B. berufliche, private oder gesundheitliche Gründe, geänderte Prioritäten, Zeitmangel oder sonstige persönliche Umstände), bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Gesamtentgelts aufrecht. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht statt. Beenden Teilnehmende die Teilnahme jedoch aufgrund von Umständen, die in der Sphäre von Alina Volf liegen (z. B. Nichterbringung der vereinbarten Leistung, erhebliche organisatorische Mängel oder unzulässige einseitige Leistungsänderungen), entfällt die Zahlungspflicht für noch nicht erbrachte Leistungen.
IV. Für Buchungen gelten folgende Regelungen:(1) Rücktritt nach FAGG (14 Tage) -Bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen steht Verbraucher*innen ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß §§ 11–14 FAGG zu. Der Rücktritt kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Im Fall eines wirksamen Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet.(2) Stornierung außerhalb des FAGG-Rücktrittsrechts -Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gelten folgende Stornobedingungen: Storno bis 48 Stunden vor Beginn 50%. Nicht-Erscheinen ohne Storno: volle Zahlungspflicht, da der Platz ausschließlich für die/den Teilnehmende*n reserviert wird. Bereits erbrachte Leistungen können nicht rückerstattet werden. (3) Form des Rücktritts / der Stornierung -Der Rücktritt nach FAGG sowie jede Stornierung kann schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Bei der Reservierung von Einzelselbsterfahrung/Einzelberatung und Supervision gilt eine 24 Stunden Storno- und Absageregelung mit 100%iger Ausgleichsquote.
V. Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten oder Trainer:innen sind in geringfügigem, sachlich gerechtfertigtem und für die Teilnehmenden zumutbarem Ausmaß zulässig. Dies umfasst insbesondere krankheitsbedingte Ausfälle, organisatorische Erfordernisse oder notwendige Raumwechsel. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Entfall der Zahlung besteht aufgrund solcher Änderungen nicht, sofern die Gleichwertigkeit der Leistung erhalten bleibt.
VI. Es gilt eine 24 Stunden Storno- und Absageregelung mit 100%iger Ausgleichsquote bei Einzelselbsterfahrung, Einzelberatung, Supervision und Aufstellungsarbeit.
Es gilt eine 7 Tägige Storno- und Absageregelung mit 50%iger Ausgleichsquote bei Fort- und Weiterbildungen sowie Lehrgängen.
